Schulberatung

Das Bildungsbüro bietet eine unabhängige Schulberatung und begleitet dich bei allen Fragen rund um Schule und Übergänge. Die hier bereitgestellten Informationen geben bereits einen umfassenden Überblick über Schulanwahl, das Schulsystem und schulische Übergänge.

Darüber hinaus stehen wir dir gern persönlich zur Verfügung, wenn du individuelle Beratung wünschst oder weitergehende Fragen hast. Wir unterstützen dich dabei, die passenden Entscheidungen für deinen Bildungsweg zu treffen.

Schulanwahl und Ausnahmegenehmigungen

Grundsätzlich erfolgt die Schulanwahl entsprechend der Schulbezirkssatzung des Landkreis Gifhorn.

In der Regel besuchen Schülerinnen und Schüler die Schule, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Schulbezirk der gewünschten Schule führt nicht automatisch zu deren Zuständigkeit. Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz – also der Ort, an dem das Kind tatsächlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Auch eine nachmittägliche Betreuung, beispielsweise durch eine Tagesmutter, begründet keinen Anspruch auf den Besuch einer anderen Schule.

Der Besuch einer anderen als der zuständigen Schule ist nur im Ausnahmefall möglich. Dabei sind Ausnahmen stets eng auszulegen. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist das Vorliegen einer unzumutbaren Härte oder eines pädagogischen Grundes. Jede Entscheidung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Einzelfallprüfung.

Keine Gründe für den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule sind unter anderem:

  • Kritik am Schulprofil oder an den Lehrkräften
  • Unzufriedenheit mit Unterrichtsversorgung, Unterbringung oder Ausstattung
  • der Wunsch nach Erhalt bestehender Freundschaftsgruppen
  • eine noch unbekannte Klassenzusammensetzung
  • die Tätigkeit eines Elternteils als Lehrkraft an der gewünschten Schule

Solltest du den Besuch einer anderen Schule für erforderlich halten, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Schule. Dort erhalten Sie das entsprechende Formular zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Die Schule nimmt zudem Stellung zu deinem Antrag.


Übergänge im Schulsystem

Im Laufe deiner schulischen Laufbahn gibt es immer wieder wichtige Übergänge – spannende Schritte, die neue Herausforderungen, aber auch viele Chancen mit sich bringen. Dazu gehören unter anderem:

  • Vom Kindergarten in die Grundschule – ein erster großer Schritt in die schulische Welt, bei dem du neue Abläufe, Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler kennenlernst.

  • Von der Grundschule in die weiterführende Schule – hier entscheidest du dich für die passende Schulform, z. B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule.

  • Zwischen weiterführenden Schulen oder Bildungsgängen – zum Beispiel beim Wechsel auf berufsbildende Schulen, Fachoberschulen oder beim Übergang in spezielle Förderangebote.

  • Vom schulischen Lernen in Ausbildung oder Studium – der Start ins Berufsleben oder in eine weiterführende Ausbildung ist ein bedeutender Schritt in Richtung Selbstständigkeit.

Jeder Übergang bringt neue Anforderungen mit sich – fachlich, organisatorisch und sozial. 

Zusätzlich findest du auf dieser Seite nützliche Dokumente, die dir die Planung und Orientierung erleichtern. Schau dich gern in der rechten Spalte unter „Dokumente“ um!


Inklusion an Schulen

Inklusion bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Unterstützungsbedarfen – gemeinsam am schulischen Leben teilhaben können. Ziel ist es, gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe zu schaffen und Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, damit sie bestmöglich lernen und sich entwickeln können.

Zur Unterstützung dieses inklusiven Ansatzes gibt es in Niedersachsen regionale Beratungs- und Unterstützungszentren, die sogenannten Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI). Diese Zentren sind wichtige Anlaufstellen für Fragen zur inklusiven Beschulung. Sie beraten nicht nur Schulen und Lehrkräfte, sondern auch Eltern sowie Schülerinnen und Schüler – und unterstützen alle Beteiligten dabei, inklusive Bildung in der Praxis gut umzusetzen.

👉 Mehr Infos und Unterstützung findest du beim Regionalen Beratungs‑ und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI GIFHORN) – der zentralen Anlaufstelle vor Ort für Fragen rund um Inklusion, sonderpädagogische Förderung und inklusive Beschulung. 

Lernförderung und Hausaufgabenhilfe

Wenn du merkst, dass dein Kind bei bestimmten Fächern Unterstützung braucht, kann die Lernförderung und Hausaufgabenhilfe im Landkreis Gifhorn helfen. Die Koordinierungsstelle unterstützt dabei, den passenden Förderbedarf zu erkennen und ein wohnortnahes Lernförder‑ oder Nachhilfeangebot zu finden.

Außerdem gibt es Hilfe bei der Antragstellung im Rahmen des Bildungs‑ und Teilhabepakets, und die Stelle arbeitet eng mit den Schulen zusammen, damit dein Kind optimal begleitet wird.

Mehr Infos dazu findest du hier: Lernförderung und Hausaufgabenhilfe